Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Monkey-Camper GmbH

 

Disclaimer für Fahrzeugangebote und Fahrzeug-Vermietangebote

Dieser Alle Informationen sind Anhaltspunkte und Hinweise für das Fahrzeug und dessen Beschreibung. Aus jeglichen Angaben (technische Angaben, sowie Angaben zu Abmaßen, Bilder, Videos und Videobeschreibungen sowie allgemeine Angaben und Informationen) leiten sich zu keinem Zeitpunkt Rechte ab. Bei Fahrzeug-Vermietangeboten behält sich der Vermieter das Recht vor dem Mieter ein vergleichbares Fahrzeug zur Miete zur Verfügung zu stellen, insbesondere bei unvorhergesehenen Umständen. Bei Umständen höherer Gewalt behält sich der Vermieter vor, den Mietvertrag gegen Rückzahlung des vereinbarten Mietzinses zu stornieren. Zusätzliche Kosten, die seitens des Mieters möglicherweise bereits entstanden sind (z. B. Gebühren für Campingplätze, Transportmittel oder Betriebsmittel sonstiger Natur) werden nicht erstattet.

 

  • 1 Anzuwendendes Recht & Vertragsinhalt

Vertragsgegenstand ist die mietweise Überlassung von Fahrzeugen, Anhängern und/oder Zubehör durch die Monkey-Camper GmbH an den Mieter.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Weitere Rechtsprechungen sowie die Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

Über den vertragsgemäßen Zweck schuldet der Vermieter dem Mieter keine zusätzlichen Leistungen, der Mieter gestaltet seine Fahrt und Reise selber. Der Vermieter schuldet dem Mieter weder unmittelbar noch mittelbar weitere Leistungen wie z. B. eine Reiseleitung. Gesetzliche Bestimmungen nach einem Pauschalreisevertrag finden unter keinen Umständen weder unmittelbar noch mittelbar Anwendung.

Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein grundsätzliches Einverständnis des Vermieters einen Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis umzuwandeln.

  • 2 Berechtigung zur Fahrzeugführung

Zur Führung der Fahrzeuge der Monkey-Camper GmbH sind alle volljährigen Personen die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses mindestens 21 Jahre alt sind und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse nach deutscher Rechtsprechung sind.

Die Fahrerlaubnis ist dem Vermieter vor Fahrzeugübergabe im Original zu zeigen. Sollte die Buchung online erfolgen, ist die Fahrerlaubnis im Buchungsportal hochzuladen. Dennoch ist zum Abgleich die Vorlage des Originals erforderlich. Weiterhin sind persönliche Ausweisdokumente hochzuladen und zum Abgleich vorzulegen. Sollte die Buchung offline (z. B. telefonisch) erfolgen, sendet der Mieter die Fahrerlaubnis und das Ausweisdokument vorab an [email protected] unter Angabe des Buchungszeitraums und des Fahrzeugs. Eine Vorlage im Original ist in jedem Fall erforderlich. Bei der Vorlage darf der Vermieter eine Kopie anfertigen.

Alle Fahrer sind im Vorfeld schriftlich dem Vermieter über das Buchungsportal oder bei offline Buchung per Mail oder persönlich mitzuteilen. Entsprechende Ausweisdokumente und die Fahrerlaubnis sind wie oben beschrieben auszuhändigen.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter unverzüglich Änderungen an der Fahrerlaubnis soweit sie sich im Zeitraum des Vertragsverhältnisses befinden anzuzeigen. Dies gilt auch für alle weiteren eingetragenen Fahrer.

Für den Zeitraum der Überlassung hat der Mieter verantwortlich, sorgsam und achtsam mit dem oder den Fahrzeugen umzugehen. Jegliche Handlungen des Mieters im Vertragszeitraum sind wie eigene zu vertreten.

Der Mieter stellt zu jedem Zeitpunkt der Fahrt sicher, dass er sich im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte von Gesetzeswegen zur Führung eines Kraftfahrzeugs befindet. Fahren unter Alkohol-, Drogen, und/oder Medikamenteneinfluss führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Mieter ist voll umfänglich haftbar für entstandene Schäden am Fahrzeug und oder Dritten.

Das oder die Fahrzeuge dürfen nur vom Mieter oder den eingetragenen Fahrern bewegt werden. Überlässt der Mieter das oder die Fahrzeuge anderweitig Dritten handelt er grob fahrlässig, was zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt. Der Mieter ist voll umfänglich haftbar für entstandene Schäden am Fahrzeug und oder Dritten. Nichtberechtigte Fahrer genießen keinen Versicherungsschutz.

  • 3 Mietfahrzeug-Nutzung

Die Überlassung der Fahrzeuge per Mietvertrag erfolgt ausschließlich privat und explizit nicht gewerblich. Gewerbliche Nutzungen sind untersagt. Die Fahrzeuge dürfen nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine Nutzung auf privaten Grund, z. B. Offroadparks, sind untersagt. Ausgenommen sind Plätze zur Übernachtung (Campingplätze, Parkplätze, etc.). Jegliche Nutzung, die nicht dem Charakter einer Selbstfahrerreise entspricht sind untersagt, z. B. Fahrsicherheitstraining, Shuttlefahrten, Umzüge, Weitervermietung, Beförderung von Gefahrstoffen. Das vorsätzliche Mieten von Fahrzeugen zur Begehung von Straftaten führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes und des Vertragsverhältnisses.

Die Fahrzeuge sind nur in den Ländern der Europäischen Union und der Schweiz sowie Norwegen zu benutzen. Andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Eine optische, technische oder anderweitig geartete Veränderung des Zustands des Fahrzeugs ist nicht gestattet, auch nicht nur temporär.

Fahrten sind grundsätzlich nur mit geschlossenen Gasflaschen gestattet.

Tiere sind in unseren Fahrzeugen nicht gestattet, es sei denn, eine Nutzung der Fahrzeuge mit Haustieren bzw. ist explizit gestattet und vereinbart. Bei Zuwiderhandlungen muss der Mieter die Kosten für eine spezielle Innenraumreinigung in Höhe von € 200,00 übernehmen. Der Vermieter behält sich einen weiteren vom Mieter zu entrichtenden Betrag in Höhe von € 400,00 für den Wertverlust des Fahrzeugs vor.

  • 4 Mietpreis, Kosten und sonstige Gebühren sowie Kaution

Die aktuellen Mietpreise für Fahrzeuge und Kosten für Zusatzoptionen sind dem Buchungsportal, der Homepage oder bilateral, offline beim Vermieter zu erfragen bzw. verfügbar. Rabatte und Sonderaktionen sind grundsätzlich nicht miteinander zu kombinieren. Zu keinem Zeitpunkt verpflichtet sich der Vermieter Preise aus Rabatten und Sonderaktionen zu kombinieren oder zuzugestehen, es sei denn, es wird explizit zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbart.

Soweit keine anderweitige Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde, entrichtet der Mieter vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von einer Summe die im Buchungsprozess definiert ist, i. d. R. € 1.000,- wird an den Vermieter. Sollte im Buchungsprozess keine Kaution fällig werden, so gelten € 1.500. Der Vermieter bestätigt den Eingang der Kaution schriftlich. Der Vermieter zahlt die Kaution spätestens zwei Wochen nach Rückgabe des schadfreien Fahrzeugs an den Mieter zurück. Im Schadensfall ist die Vorgehensweise weiter unten beschrieben. Eine unvollständig gezahlte Kaution hat die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Mietvertrages zur Folge. Schadensersatzansprüche gegen den Mieter behält sich der Vermieter vor.

Der Mietpreis beinhaltet die Fahrzeugüberlassung in dem vereinbarten Zeitraum. Inklusiv- und Zusatzkilometer vereinbaren Mieter und Vermieter über den Mietvertrag. Alle weiteren über das vereinbarte Limit gefahrenen Kilometer hat der Mieter nach Rückgabe des Fahrzeugs unmittelbar nach dem im Mietvertrag festgelegten Kilometerpreis (0,24 €/km) an den Vermieter zu entrichten. Weiterhin beinhaltet der Mietpreis den Versicherungsschutz (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko) mit denen im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalten. Sollten keine Vereinbarungen zum Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko im Mietvertrag schriftlich vereinbart worden sein, gelten € 1.500,00 bei Vollkasko und € 1.000,00 bei Teilkasko. Eine Reiseversicherung mit Reduzierung des Selbstbehalts (CDW) ist auf der Website der Monkey-Camper GmbH auf eigene Rechnung des Kunden buchbar. Die Monkey-Camper GmbH steht in keine Verbindung zu diesem Versicherungsprodukt.

Weiterhin stellt der Vermieter sicher, dass die Fahrzeuge gewartet wurden und alle Verschleißreparaturen erfolgt sind. Alle Preise gelten jeweils inklusive der zum Zeitpunkt der Miete gültigen Mehrwertsteuer.

Bucht der Mieter vorab Zusatzkilometer und verbraucht diese nicht entsprechend der gebuchten Menge, erfolgt keine differenzierte Rückerstattung. Eine Rückerstattung vorab bezahlter jedoch nicht verbrauchter Kilometer ist zu keinem Zeitpunkt vereinbart. Nachträgliche Buchung (nach Übergabe des Fahrzeugs) ist nicht möglich.

Sollte im Mietvertrag keine Übergabe- und Rücknahmepauschale (Servicepaschale) vereinbart worden sein, gelten € 99,00 pauschal und einmalig.

Die Fahrzeuge sind ausgesaugt, besenrein, feucht gewischt und befreit von Verschmutzungen an den Vermieter nach Ende der Mietzeit zu übergeben. Sollte das Fahrzeug in einem verschmutzten Zustand übergeben werden, entrichtet der Mieter eine Reinigungspauschale von € 149,00 an den Vermieter. Bei besonders groben Verschmutzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Endreinigungspauschale von bis zu € 250,00 geltend zu machen.

Soweit die Fahrzeuge mit einer gasbetriebenen Kochstelle oder Gaskocher ausgestattet sind und der Mieter während der Mietzeit die Gasflasche tauschen oder eine Kartusche ersetzen muss, kommt der Vermieter für diese Kosten auf, jedoch maximal bis zu einem Betrag von € 25,00. Der Mieter legt dem Vermieter eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie Umsatzsteuer-ID des Händlers vor. Ohne einem Beleg nach deutscher Steuergesetzgebung kann keine Erstattung erfolgen.

Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietfahrzeug mit vollen Kraftstoff- und AdBlue-Tank (soweit vorhanden) zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug vollgetankt mit dem korrekten Treibstoff  und AdBlue nach Ablauf der Mietdauer dem Vermieter wieder zu übergeben. Sollte der Tank (Kraftstoff und AdBlue) nicht komplett gefüllt sein, so wird der Vermieter dem Mieter eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 25,00 zzgl. der Tankkosten (Kraftstoff & AdBlue) in Rechnung stellen.

Die Fahrzeuge werden mit einem Übergabeprotokoll an den Mieter übergeben. Alle Schäden werden gemeinsam aufgenommen und mit der Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter auch ohne explizite Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll vom Mieter bestätigt. Sollten während der Mietdauer Schäden am Fahrzeug entstehen, ist der Mieter verpflichtet, diese unmittelbar dem Vermieter zu melden. Entstandene Schäden werden, soweit vom Vermieter als notwendig erachtet, von einem dem Fahrzeugtyp entsprechenden Fachwerkstatt bewertet und dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Schadensbegleichung erfolgt mittelbar, bis zum Schadensausgleich durch den Mieter behält der Vermieter die entrichtete Kaution ein.

Der Verlust des Zulassungsbescheinigung hat eine Bearbeitungspauschale von € 250,00 zur Folge. Diese ist durch den Mieter an den Vermieter zu entrichten. Ein Verlust des Fahrzeugschlüssels hat eine Bearbeitungspauschale von € 600,00 zur Folge. Diese ist durch den Mieter an den Vermieter zu entrichten.

  • 5 Mietfahrzeugbuchung, Buchung von Optionen und Paketen sowie Zahlung

Nach Abschluss und Bestätigung der verbindlichen Buchung (Onlinebuchung) oder bei Offlinebuchung mit der erfolgten Zahlung, bestätigt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Monkey-Camper GmbH in der jeweils gültigen Fassung.

Der Mieter kann je nach Verfügbarkeit unter folgenden Methoden der Buchung wählen: online (Onlinebuchung) über das Buchungsportal verlinkt auf der Homepage der Monkey-Camper GmbH sowie offline (Offlinebuchung), bilateral telefonisch. Die Zahlungsmöglichkeiten bei der Onlinebuchung werden im Buchungsvorgang angezeigt und können variieren. In jedem Fall müssen Zahlender und Mieter identisch sein. Im Falle von Zahlungen mit Kreditkarte ermächtigt der Mieter den Vermieter die Kreditkarte mit denen per Mietvertrag vereinbarten Kosten zu belasten und abzubuchen. Die Kaution ist ebenfalls vor Fahrzeugübergabe vom Mieter an den Vermieter gegen Quittung zu entrichten.

Bei Online-Buchung über das Buchungsportal gibt der Mieter dem Vermieter nach Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitvertrages ab, der Mieter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Monkey-Camper GmbH neuesten Stands an (jeweils verfügbar auf der Homepage der Monkey-Camper GmbH). Bei Online-Buchung erhält der Mieter eine automatische Eingangsbestätigung seines Angebots zum Abschluss eines Mietvertrags (Eingangsbestätigung Buchungsanfrage). Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Buchungsanfrage abzulehnen (Dispositionsfreiheit). Im Falle einer Annahme des verbindlich durch den Mieter abgegebenen Angebots zum Abschluss eines Mietvertrages durch den Vermieter, sendet der Vermieter dem Mieter explizit eine schriftliche als auch verbindliche Buchungsbestätigung. Diese kann per Email, per Fax oder postalisch erfolgen, in jedem Fall jedoch schriftlich. Mündliche Bestätigungen sind in jedem Fall nichtig und ungültig.

Bei Offline-Buchung erfragt der potenzielle Mieter die Verfügbarkeit der Fahrzeuge direkt persönlich oder telefonisch beim Vermieter. Der Vermieter sendet dem Mieter sodann ein vorläufiges Buchungsformular oder Email mit den vereinbarten Konditionen. Der Mieter sendet das vorläufige Buchungsformular mit der Kopie seiner Fahrerlaubnis und einer Kopie seines Personalausweises an den Vermieter zurück, hiermit gibt der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Monkey-Camper GmbH neuesten Stands an (jeweils verfügbar auf der Homepage der Monkey-Camper GmbH).

In beiden Fällen stellt der Vermieter dem Mieter eine qualifizierte Rechnung unter Angabe des Rechnungsbetrages, des Mietzeitraums, des Fahrzeugs, der möglichen gebuchten Zusatzoption und der Zahlungsbedingungen aus.

 

  • 6 Rücktritt vom Vertrag und Stornierung sowie Änderung

Es besteht kein Widerrufsrecht für Vermietungen für Kraftfahrzeuge zu einem spezifischen Termin und/oder Zeitraum seitens des Mieters. Auch bei Buchungen und Mietverträgen die ausschließlich unter der zur Hilfenahme von Fernkommunikationsmitteln und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden besteht kein Widerrufsrecht. Siehe § 312g ABS. 2 Seite 1 Nr. 9 BGB.

Bei Rücktritt vom vereinbarten Mietvertrag durch den Mieter sind folgende Abschläge auf den Mietpreis unmittelbar an den Vermieter zu entrichten bzw. werden von diesem einbehalten. Verbleibende Anteile werden vom Vermieter an den Mieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgezahlt.

  • 60% bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn,
    • 85% bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn,
    • 100% bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn.

Der Mieter kann auch wahlweise den Rechnungsbetrag als Gutschein mit einer Gültigkeit von 24 Monaten erhalten. In diesem Fall stellt die Monkey-Camper GmbH einen Gutschein i. H. v. 100% des vereinbarten Brutto-Rechnungsbetrags aus. Sollte sich die gesetzliche MwSt. bis zum Einlösen des Gutscheins ändern, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Gutscheine können nicht ausgezahlt werden. Eine Verfügbarkeit der Fahrzeuge behält sich die Monkey-Camper GmbH vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen bzw. nicht zur Fahrzeugübergabe persönlich erscheinen, so steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe des vereinbarten Mietpreises zu, für etwaige gebuchte Zusatzoptionen gilt diese Vereinbarung gleichermaßen. Zusatzoptionen und Zusatzpakete (z. B. BBQ-Paket) sind von der Stornierung ausgenommen und sind in jedem Fall zu 100% zu begleichen. Eine Rückerstattung erfolgt in keinem Fall.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag oder Stornierung hat in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer (sowie vorhanden), des Fahrzeugs, des Mietzeitraums und des Namens des Mieters zu erfolgen. Schriftlich bedeutet postalisch oder per Email an [email protected]

Das Fahrzeug wird nach bestätigter Stornierung durch den Vermieter wieder zur weiteren Vermietung freigegeben und eine ersatzweise Miete zu erzielen. Dem Mieter ist es gestattet einen Nachweis vom Vermieter zu erfragen, ob ein Ausfallschaden und in welcher Höhe er entstanden ist.

Die Monkey-Camper GmbH behält sich in jeden Fall das Recht zur Änderung aus wichtigem Grund vor (Änderungskündigung des Mietvertrages). Der Vermieter kann dem Mieter unter Erstattung von Kosten ein geringwertigeres Fahrzeug (Downgrade) zur Verfügung stellen, sollten Umstände der Höheren Gewalt oder anderweitige Umstände dies unabdingbar machen. Der Vermieter kann dem Mieter auch ein höherwertiges Fahrzeug ohne Zusatzkosten (Upgrade) zur Verfügung stellen. Dem Mieter stehen zu keinem Zeitpunkt Schadensersatzansprüche zu die über den vereinbarten Mietpreis hinausgehen.

  • 7 Mietzeitraum, Übernahme und Rückgabe des Mietfahrzeuges

Das Fahrzeug oder die Fahrzeuge werden dem Mieter in verkehrssicheren Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen, wie z. B. Kratzer, kleine Dellen, kleine Lackschäden, Parkrempler, stellen keine optischen Mängel dar und werden vom Mieter mit Abschluss des Mietvertrags akzeptiert. Das Fahrzeug oder die Fahrzeuge werden innen und außen gereinigt übergeben. Der genaue Zustand des Fahrzeugs halten Mieter und Vermieter im Übergabe- und Rücknahmeprotokoll fest. Das Übergabe- und Rücknahmeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.

Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Nächte soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Definition des Mietzeitraums erklärt sich von Übernahme bis Rückgabe des Fahrzeugs. Beide Termin sind schriftlich mit Datum und Uhrzeit im Mietvertrag festgehalten. Sollte keine Uhrzeit vereinbart worden sein, gilt 15.00 Uhr für den Beginn der Übergabe und 10.00 Uhr für den Beginn der Rückgabe. Der erste und letzte Tag der Buchung wird seitens der Monkey-Camper GmbH nur zur Hälfte berechnet.

Der Standort der Übergabe und Rückgabe wird dem Mieter rechtzeitig jedoch mindestens 3 Tage vor Mietbeginn schriftlich mitgeteilt. Sollte keine Mitteilung stattfinden findet die Übergabe an der folgenden Adresse statt: Betriebsstätte der Monkey-Camper GmbH in der Siemensstr. 5 in 37170 Uslar statt. Ort der Übergabe ist auch, soweit nicht anders vereinbart, Ort der Rückgabe.

Gibt der Mieter das Fahrzeug verspätet zurück, berechnet der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von € 20,00 brutto je angefangene Stunde. Verkehrsbedingte Verspätungen hat der Mieter zu tragen und vorausschauend zu berücksichtigen. Ist die Verspätung nicht durch den Mieter zu vertreten, hat der Mieter dies zu beweisen. Der Vermieter behält sich in jedem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Bei früherer Rückgabe erfolgt keine anteilige Erstattung.

Die Rückgabe hat in jedem Fall persönlich zu erfolgen. Für etwaige Schäden am Fahrzeug ohne ein Rückgabeprotokoll (nicht persönliche Rückgabe) haftet der Mieter.

Eine verspätete Rückgabe ohne vorherige Anmeldung kann zur Anzeige gebracht werden.

  • 8 Fahrzeugzustand bei Rückgabe

Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet den Vermieter auf Schäden hinzuweisen. Gemeinsam mit dem Vermieter oder einem bevollmächtigten Vertreter ist der Mieter verpflichtet eine Rückgabe-Dokumentation vorzunehmen. In jedem Fall ist die finale Fahrzeugrückgabe faktisch erst nach der finalen Fahrzeug-Reinigung erfolgt, das bezieht sich insbesondere auf etwaige verdeckte Schäden oder Mängel.

Mietfahrzeuge sind außen gereinigt, innen gesaugt und gewischt sowie besenrein zu übergeben. Grobe Verschmutzungen sind in keinem Fall zulässig und führen zu den vorab in §4 beschrieben Zusatzkosten. Die finale Endreinigung übernimmt der Vermieter kostenfrei. Die Fahrzeuge werden mit dem korrekten Kraftstoff vollbetankt an den Mieter übergeben und sind ebenso vollbetankt mit dem korrekten Kraftstoff an den Vermieter zu übergeben. Weiteres regelt §4.

  • 9 Sorgfaltspflichten

Der Mieter ist verpflichtet die Mietobjekte mit maximaler Sorgfalt zu behandeln sowie alle technischen und gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Den Einweisungen des Monkey-Camper GmbH Personals bei der Übergabe sowie den technischen Unterlagen (Betriebsanleitungen etc.) sind in jedem Fall Folge zu leisten und zu berücksichtigen. Das Mietobjekt ist vor Diebstahl zu schützen. Verkehrsvorschriften der jeweilig bereisten Länder sind immer zu berücksichtigen. Für Gebühren (z. B. Maut) jeweilig bereisten Länder sowie Einreise- und Ausreisebestimmungen ist der Mieter verantwortlich. Zusätzliche Kosten, die seitens des Mieters möglicherweise bereits entstanden sind (z. B. Gebühren für Campingplätze, Transportmittel oder Betriebsmittel sonstiger Natur) werden nicht erstattet.

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Zuwiderhandlungen haben eine Reinigungspauschale von € 250,00 zur Folge.

Eine Fehlbedienung des Hubdaches und zur Folge Schäden an diesem trägt der Mieter eigenverantwortlich und in jedem Fall selber auf eigene Rechnung und sind nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Der Mieter erhält eine entsprechende qualifizierte Einweisung zur Bedienung des Hubdaches. Dieser ist in jeden Fall Folge zu leisten.

Bei starker Witterung (Wind und Regen) sind Hubdächer und Markisen nicht zu benutzen. Entfernt sich der Mieter für längere Zeit vom Fahrzeug und der unmittelbare Zugriff auf das Fahrzeug ist nicht gewährleistet, so sind Hubdach und Markise einzufahren. Unsachgemäße Nutzung oder Zuwiderhandlung sowie resultierende Schäden trägt der Mieter in jedem Fall selber und eigenverantwortlich, Versicherungsschutz hierfür besteht nicht.

Der Mieter ist verantwortlich für eine korrekte Medienbefüllung des Fahrzeugs. Gelangt Kraftstoff in das Wassersystem des Fahrzeugs muss dieses umfangreich gereinigt werden, die Kosten hierfür sind durch den Mieter in vollem Umfang zu tragen. Gleichentags verhält es sich mit dem Befüllen des Fahrzeugs mit Kraftstoff, der Mieter ist für die korrekte Auswahl des Kraftstoffs verantwortlich. Fehlhandlungen und dessen Folgen sowie Kosten trägt der Mieter in vollem Umfang.

  • 10 Service, Wartung, Reparatur und Hauptuntersuchung

Der Vermieter ist für die technisch einwandfreie Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter verantwortlich. Regelmäßige Hersteller bedingte Inspektionen sowie Hauptuntersuchungen trägt der Vermieter.

Der Mieter hat während der Mietdauer auf einen sorgsamen Umgang mit der Mietsache zu achten. Der Mieter hat die Mietsache in einem Zustand zu halten der dem der Übergabe entspricht. Warnungen des Fahrzeugs sind sofort zu untersuchen und dem Vermieter zu melden.

Sollten während des Mietzeitraums Reparaturen notwendig werden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten oder wiederherzustellen, sind diese in jedem Fall vorab mit dem Vermieter zu besprechen und dessen Erlaubnis einzuholen. Eine Erlaubnis erfolgt in jedem Fall schriftlich vom Vermieter. Kosten für die Wiederherstellung der Verkehrs- und/oder Betriebssicherheit übernimmt der Vermieter nach vorheriger Freigabe eines Kostenvorschlags und nach finaler Vorlage einer steuerlich qualifizierten Rechnung innerhalb von 14 Tagen an den Mieter.

Der Mieter hat zu jedem Zeitpunkt der Nutzung sicherzustellen, dass alle Medien korrekt befällt sind, z. B. Kraftstoff, Kühlwasser und Frostschutz, AdBlue und Motoröl. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem Zustand, wir alles Medien korrekt und im geforderten Maß befällt sind. Schäden aus grober Vernachlässigung und/oder Pflichtverletzung durch den Mieter trägt dieser im vollen Umfang selber.

Der Mieter hat zu jedem Zeitpunkt im Straßenverkehr sowie auf Privatgrundstück die Höhe und Breite des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Schäden aufgrund von Nichtbeachtung trägt der Mieter in vollen Umfang selber und uneingeschränkt.

Ebenfalls hat der Mieter sich immer darüber zu vergewissern, dass sich kein Verkehrsteilnehmer im toten Winkel des Fahrzeugs befindet.

Der Mieter hat für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu achten und Ladung sachgemäß zu sichern. Das Befahren von Schlechtwegen oder dem Fahrzeug nicht angemessenen Wegen ist nicht gestattet. Schäden aus Zuwiderhandlungen trägt der Mieter in vollen Umfang selber.

  • 11 Haftung und Versicherung

Während der Mietzeit haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für das Abhandenkommen oder die Beschlagnahmung der Mietsache und/oder des Mietfahrzeugs und für sämtliche Schäden in Folge unsachgemäßer Nutzung oder Wertminderungsschäden in vollen Umfang, die über die normale Nutzung hinausgehen. Schadensnebenkosten sind ebenfalls durch den Mieter zu tragen. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Schaden durch Vorsatz, Schaden durch Fahrlässigkeit und/oder Schäden die durch bewusstseinsbeeinträchtigende Mittel (z. B. Alkohol, Drogen und/oder Medikamente) zur Fahruntüchtigkeit führen selbst und uneingeschränkt in voller Höhe zu tragen, soweit der Versicherer diese nicht übernimmt. Verstöße gegen Ordnungsvorschriften und/oder Verkehrsregeln und -vorschriften trägt der Mieter selbst in vollem Umfang.

Die Mietfahrzeuge sind haftpflicht-, vollkasko- und teilkaskoversichert. Die Deckungssumme bei Haftpflicht beträgt €Mio 100 Deckungssumme. Der Selbstbehalt bei Teil- und Vollkasko beträgt jeweils € 1.000,00 je Schadenfall. Nicht versichert hiervon sind entstandene Schäden am Interieur und Exteriur die per Definition nicht durch einen Unfall entstanden sind. Der Mieter kann für diesen Fall einen spezielle Reiseversicherung auf eigene Rechnung abschließen.

Haftungsgrenzen entfallen bei Schäden die durch nicht verkehrsgerechte Nutzung und/oder grob fahrlässige Verursachung oder Nutzung entstanden sind. In diesem Fall ist der Mieter vollumfänglich und uneingeschränkt persönlich verantwortlich und haftbar.

Nicht abgedeckt durch die Voll- und Teilkaskoversicherung sind sonstige Schäden der Mietsache, insbesondere der Verlust und die Beschädigung von Fahrzeugzubehör/Fahrzeugunterlagen sowie Schadenfälle. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, für Betriebs-, reine Bruchschäden, insbesondere Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, durch das Ladegut verursachten Schäden sowie für den Fall, dass die Vermietbedingungen keine andere Regelung vorsehen, haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter ist voll umfänglich in der  Haftung für Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren, etc..

  • 12 Verhalten im Schadensfall

Im Falle eines Verkehrsunfalls, Diebstahls, Brands, Wildunfalls und/oder sonstigen Schäden ist sofort und umgehend die Polizei zu verständigen und von dieser ausnehmen zu lassen. Ansprüche Dritter oder von Unfallgegnern dürfen nicht anerkannt und/oder bestätigt werden. Die Unfallaufnahme ist in jedem Fall in einem anerkannten genormten Aufnahmeberichtsdokument (europäischer Verkehrsunfallbericht) durchzuführen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Vermieter eine Vertragsstrafe von € 650,00 zzgl. Bearbeitungsgebühren vor.

Kleinere Schäden am Fahrzeug die nicht zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen hat der Mieter unverzüglich unter Angabe des Kennzeichens an [email protected] mit Beschreibung des Schadens und Foto zu melden.

  • 13 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen insofern eine wesentliche Verletzung seiner vertraglichen Pflichten vorliegt.

 

  • 14 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben ist in jedem Fall der Gerichtsstand bzw. der Sitz der Monkey-Camper GmbH, Northeim, Niedersachsen. Der Wohnsitz des Mieters hat hierdrauf keine Auswirkung.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  • 15 Datenschutz, Nutzung personenbezogener Daten und Ortungssysteme

Alle Fahrzeuge sind in der Regel mit Ortungstechnologie ausgestattet die eine Ortung sowie das Fahrprofils des Mieters zulassen. Der Mieter stimmt der Nutzung dieser Daten uneingeschränkt zu und willigt ein diese Daten an Behörden zur Strafverfolgung und/oder anderweitiger Nutzung zur Wiederauffindung des Fahrzeugs weiterzugeben. Die Nutzung der Daten dienst ausschließlich dem Schutz der Fahrzeuge.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle persönlichen Daten aus dem Telekommunikations- und Navigationssystem der Fahrzeuge gelöscht werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für diese Daten.

  • 16 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

Im Rahmen des Mietvorgangs erhebt und verarbeitet der Vermieter persönliche Daten vom Mieter im Sinne und Verantwortung der DSGVO. Eine Weitergabe dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und Behörden, Inkassounternehmen und/oder anderen Stellen (z. B. Rechtsanwälten) erfolgen. Der Mieter stimmt diesem Vorgang uneingeschränkt zu.

  • 17 Abtretungsverbot

Ansprüche aus Mietverträgen zwischen dem Mieter und dem Vermieter können zu keinem Zeitpunkt an Dritte abgetreten werden. Gleiches gilt für sonstige Ansprüche im eigenen Namen.

  • 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Uslar, Januar 2024

Monkey-Camper GmbH